Gönner Informationen


Gönner unterstützen die realü aus Idealismus und weil sie die Tätigkeit unserer Stiftung als wichtig und sinnvoll ansehen.

Daraus ergibt sich, dass die realü keine Versicherung ist. Wir möchten unsern Gönnern jedoch, wenn persönliche Inanspruchnahme von Leistungen notwendig wird, finanziell entgegenkommen. Ist ein Gönnerbeitrag von natürlichen Personen in der zur Zeit gültigen Höhe (Einzel Fr. 20.--, Familien incl. Kinder bis 18 J. Fr. 30.--, Ehepaar Fr. 40.--) innerhalb des Ausweisjahres geleistet worden, werden von uns folgende Gönnerlei stungen erbracht:

Sofern ein Transport auf schweizerischen oder liechtensteinischen Strassen mit Rettungswagen oder Krankenwagen erfolgte und die Transportrechnung nicht vollständig durch eine Krankenkasse oder Versicherung bezahlt wird (der Versicherung ist die Rechnung als erstes einzureichen!), erstattet die realü einen Teil der Kosten = bis maximal Fr. 300.–/ Jahr und Ausweis zurück. Die Ihnen zugestellte Rechnung ist unabhängig davon der rechnungsstellenden Stelle zu bezahlen. Der realü ist ein schriftliches Gesuch um Rückerstattung zu stellen. Eine Kopie der Rechnung und ein Einzahlungsschein sind beizulegen.

Gönnerkombination realü UND Rega
Der Grundsatz ist der gleiche wie oben. Ist ein kombinierter Gönnerbeitrag von natürlichen Personen in der zur Zeit gültigen Höhe (Einzel Fr. 40.--, Familien incl. Kinder bis 18 J. Fr. 80.--, Ehepaar Fr. 80.--) innerhalb des Ausweisjahres geleistet worden und auf dem Einzahlungsschein dementsprechend angegeben worden (= und auf Gönnerausweis bestätigt!!), werden folgende Gönnerleistungen erbracht:

realü: beim Einsatz von Rettungs- und Krankenwagen: wie oben.
Rega: beim Einsatz des Rettungshelikopters (oder fürs Ausland): die üblichen Rega-Gönnerbestimmungen.

Auf die von uns angebotenen Kurse erhalten Gönner 20% Rabatt auf den Normalpreis

 

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